Lizenzverweigerung in 1. Instanz für den TSV Hartberg! |
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Montag, den 30. April 2018 um 16:01 Uhr |
Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga fasste am 30. April 2018 im Sinne der einschlägigen Bestimmungen der Österreichischen Fußball-Bundesliga folgenden Beschluss: Gemäß den Bestimmungen für das Lizenzierungsverfahren der Österreichischen Fußball-Bundesliga wird dem Lizenzbewerber TSV Prolactal Hartberg die Lizenz zur Teilnahme am Bewerb der höchsten Spielklasse der Österreichischen Fußball-Bundesliga für das Spieljahr 2018/2019 verweigert, so ein Auszug aus dem Beschluss der Lizenzerteilung. Unsere Präsidentin Brigitte Annerl zeigt sich enttäuscht, aber gleichzeitig zielorientiert: "Wir sehen das heutige Urteil als ein Zwischenergebnis. Wir werden die Bedenken vom Senat 5 genau analysieren und beim Protestkomitee in 2. Instanz ausräumen. Wir sind überzeugt davon, die Voraussetzungen für die höchste Spielklasse ordnungsgemäß zu erfüllen und werden alles dafür geben, die Lizenz zu bekommen!" "Innerhalb der vorgegebenen Frist von zehn Tagen werden wir beim Komitee der Österreichischen Fußball-Bundesliga schriftlichen Protest erheben", so TSV-Obmann Erich Korherr. Die Zulassung zur Teilnahme am Bewerb der zweithöchsten Spielklasse der Österreichischen Fußball-Bundesliga für das Spieljahr 2018/19 wurde erteilt.
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